Für die Einreise nach Montenegro benötigen Sie nur die üblichen Unterlagen (Reisepass oder Personalausweis). Alle Einreisebeschränkungen für Coronaviren werden aufgehoben.
Flugplan
Überprüfen Sie die aktuellen Flugzeiten für Podgorica und Tivat auf der offiziellen Website der montenegrinischen Flughäfen. Am besten überprüfen Sie die Fluginformationen kurz vor Ihrer Ankunft, da sich die Flugpläne ändern können.
Überschreiten der Grenzen von Montenegro
Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft können innerhalb der EU frei reisen. Deutsche Staatsangehörige können sich in diesen Ländern unbefristet aufhalten; andere europäische Länder, wie z. B. Montenegro, begrenzen die Aufenthaltsdauer für Deutsche im Rahmen der Visumfreiheit. Mit dem Personalausweis ist ein Aufenthalt von 90 Tagen möglich, und ein Visum ist nicht erforderlich.
Wenn Sie die Grenze von Montenegro zu den Nachbarländern überschreiten wollen, erkundigen Sie sich schon bei der Buchung eines Autos, ob dieses eine Grüne Karte hat. Dies ist eine internationale Versicherung. Ohne sie dürfen Sie die Grenze nicht überqueren.
Um eine Grenze mit dem Auto zu überqueren, benötigen Sie die folgende Liste von Dokumenten für das Auto:
– internationale Versicherung („zeleni karton“ oder „green card“),
– Fahrzeugzulassung,
– eines der Dokumente, die Ihr Recht beweisen, ein Auto fahren zu können: Mietvertrag oder Reiseplan (Putnički nalog), wenn Sie – in Montenegro beschäftigt sind.
Alle diese Dokumente müssen im Original vorhanden sein.
Kroatien
Im Jahr 2012 wurde Kroatien offiziell Mitglied der EU, so dass deutsche Staatsbürger kein Visum benötigen, aber sie können nicht länger als 90 Tage ununterbrochen bleiben.
Bosnien und Herzegowina
In Bosnien-Herzegowina gelten für deutsche Staatsbürger die gleichen Einreisebedingungen wie in Kroatien. Freie Einreise, aber die Dauer des Aufenthalts nicht länger als 90 Tage ununterbrochen.
Serbien
Für die Einreise nach Serbien sind außer Personalausweis keine Dokumente erforderlich. Nur die Dauer des Aufenthalts ist begrenzt, die gleichen 90 Tage.
Kosovo
Zurzeit befindet sich dieser junge Staat in der Phase der Bildung und Entwicklung. Viele staatliche Einrichtungen sind noch nicht fertiggestellt und ihre Tätigkeit ist nicht vollständig geregelt. Der rechtliche Rahmen ist noch in der Entwicklung. Das Gleiche gilt für die Vorschriften über den Grenzübertritt. Eine einheitliche und dauerhafte Norm gibt es noch nicht.
Derzeit benötigen deutsche Staatsbürger für die Einreise in den Kosovo kein Visum, es ist nur die Dauer des Daueraufenthalts auf 90 Tagen begrenzt.
Albanien
Deutsche Staatsangehörige können mit einem Personalausweis für 90 Tage nach Albanien einreisen.
Italien
Seit dem 11.04.07 benötigen EU-Staatsangehörige in Italien keine italienische Aufenthaltsgenehmigung (sog. „carta di soggiorno“) mehr. Für EU-Staatsangehörige ist das Reisen in Italien frei und uneingeschränkt möglich.
Kameras an Grenzübergängen in Montenegro
Videos von Webcams an den montenegrinischen Grenzübergängen finden Sie unter: kamere.mup.gov.me